- agriserve -         Stand: 7. Mai 2003         http://www.agriserve.de/Landwirtschaft-Beratung.html
Landwirtschaft -
Beratung und staatliche Stellen.

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Landwirtschaft - Beratung und staatliche Stellen.


Private Berater und Gutachter.
Hochschulen, Berufsschulen, Forschungsstellen.
Landwirtschaftskammern.
Bauernverband, Landvolk, Arbeitgeberverband.
Beratung-Verschiedenes
Anleitung für Agrardieselantrag.


Private Berater und Gutachter.

http://www.agrarservice.de/aktuell.htm
Anbauberatung Mecklenburg-Vorpommern.
Eine sehr nützliche und klare Seite.    Viel Wissenswertes.

Astrid Oldenburg
Fliederweg 14
23936 Wotenitz

Tel: 03881 / 712 827
Fax: 03881 / 79 176
Funk: 0177 / 7 712 827
e-Mail: astro-@t-online.de
Internet: http://www.pflanzenbauberatung.de



Hochschulen, Berufsschulen, Forschungsstellen.




http://www.landwirtschaft-mv.de/b-uni-fh.mv#fh
Verzeichnis der Hochschulen und Fachhochschulen für Landwirtschaft.


http://www.triesdorf.de/
Sehr große Landbauschule in Franken,
jährlich am Tag der offenen Tür Mitte/Ende Juni etwa 20.000 Besucher.


Landwirtschaftskammern.

http://www.lk-wl.de/service/inhalt.htm
Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe.
Sehr umfangreiche Seite, mit sehr viel Beratung.
http://www.lk-wl.de/rlp/aktuell/index.htm
Pflanzenbauberatung der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe.



Bauernverband, Landvolk, Arbeitgeberverband.

http://www.landvolk.net/769.htm
Landvolk Bezirksverband Braunschweig.



Beratung-Verschiedenes.



ghi




Anleitung für Agrardieselantrag.


http://www.bauernverband.de/fr_top.asp
Zur Diesel-Steuer-Teil-Rückerstattung, mit Hilfen und Formularen

Vergütung der Mineralölsteuer
Neues Antragsverfahren für 2001

Die Antragsunterlagen hier
Im Jahr 2002 gilt erstmals für die deutschen Land- und Forstwirte ein neues Antragsverfahren für die Vergütung der Mineralölsteuer. Mit dem Agrardieselgesetz ist zum 1. Januar 2001 die alte Rechtsgrundlage für die Verbilligung von Gasöl in der Land- und Forstwirtschaft aufgehoben und durch den Paragraphen 25 b bis d des Mineralölsteuergesetzes ersetzt worden. Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben wird zukünftig die Differenz zwischen der Mineralölsteuer und dem im Agrardieselgesetz festgeschriebenen Steuersatz (50 Pfennige bzw. 25,56 Cent je Liter Agrardiesel) vergütet. Der Antragsteller hat dafür in der Anmeldung alle für die Bemessung der Vergütung erforderlichen Angaben zu machen und neuerdings auch die Vergütung selbst zu berechnen. Mit dem festen Steuersatz ist der Agrardiesel von weiteren Stufen der Ökosteuer ausgenommen.

Zu den begünstigten Unternehmen gehören neben den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nun auch wieder die Lohnunternehmer, nachdem sie im Jahr 2000 von der Gasölverbilligung ausgeschlossen waren. Wie bei der bisherigen Regelung der Gasölverbilligung wird aber nur die Verwendung von Gasöl in bestimmten Maschinen und Fahrzeugen begünstigt.

Eine Änderung gegenüber der alten Gasölbeihilfe hat es im Bereich des Vollzugs gegeben. Wurde bisher die Vergütung in den Bundesländern über unterschiedliche Verwaltungsapparate abgewickelt, so wird nun die Vergütungsregelung zentral von der Zollverwaltung durchgeführt. Auf örtlicher Ebene ist das Hauptzollamt verantwortlich. Der Vergütungsantrag ist an das Hauptzollamt zu richten, in dessen Bezirk der Betrieb liegt. Der Antrag für das Verbrauchsjahr ist dort spätestens bis zum 31.12.2002 zu stellen.

Neu ist für Betriebe mit hohem Dieselverbrauch, dass sie eine Teilvergütung während des Jahres erhalten können. Sollten Betriebe für das Jahr 2001 eine Teilvergütung erhalten haben, sind sie zur Vorlage des Jahresantrages bis spätestens zum 15.02.2002 verpflichtet.

Die neuen und bundesweit einheitlichen Vergütungsanträge müssen im Verlauf des Jahres 2002 erstmals von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ausgefüllt werden. Dazu hat der Bauernverband die notwendigen Informationen zusammengestellt, die zusammen mit dem Antragsformular im pdf-Format herunter geladen werden können.

Antragsformular für die Vergütung der Mineralölsteuer (44 kb) Kurzleitfaden zum Ausfüllen des Antrags (271 kb)

Außerdem helfen folgende Dokumente bei der Antragstellung:

Langfassung zum Ausfüllen des Antrags (365 kb)

Das zuständige Hauptzollamt
im Postleitzahlbezirk 0 (12 kb
) im Postleitzahlbezirk 1 (11 kb)
im Postleitzahlbezirk 2 (16 kb)
im Postleitzahlbezirk 3 (15 kb)
im Postleitzahlbezirk 4 (11 kb)
im Postleitzahlbezirk 5 (13 kb)
im Postleitzahlbezirk 6 (14 kb)
im Postleitzahlbezirk 7 (18 kb)
im Postleitzahlbezirk 8 (19 kb)
im Postleitzahlbezirk 9 (26 kb)

Übersicht über durchschnittliche Verbrauchssätze bei PKW (notwendig bei privat benutzten Diesel-PKW)
A-C (Audi, BMW, Chrysler, Citroen) (61 kb)
D-M (Daihatsu, Fiat, Fiat/Alfa Romeo, Ford, Galopper, Honda, Hyundai, Isuzu, Kia, Korando, Lada, Lancia, LDL Leyland, Mazda, Mercedes, Mitsubishi) (87 kb)
N-R (Nissan, Opel, Peugeot, Proton, Renault, Rover) (84 kb)
S-V (Saab, Seat, Skoda, Ssang Yong, Suzuki, Toyota, VW, Volvo) (73 kb)

Gesetzliche Grundlagen (25 kb)

Deutscher Bauernverband e.V. Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Pressestelle Berlin Tel.:030 / 31 904 239 Fax: 030/ 31 904 431 mail Pressestelle Bonn Tel.:0228 / 81 98 238 Fax: 0228 / 81 98-231 mail (c) 2001 DBV-Online


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